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   LSG Baden-Württemberg, 23.02.2022 - L 3 AS 1023/21   

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https://dejure.org/2022,3545
LSG Baden-Württemberg, 23.02.2022 - L 3 AS 1023/21 (https://dejure.org/2022,3545)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.02.2022 - L 3 AS 1023/21 (https://dejure.org/2022,3545)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Februar 2022 - L 3 AS 1023/21 (https://dejure.org/2022,3545)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 11 Abs 1 S 3 SGB 2, § 11 Abs 1 S 4 SGB 2, § 11b Abs 1 Nr 3 SGB 2, § 13 Abs 1 Nr 3 SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Einkommen minderjähriger Kinder - Absetzung der Versicherungspauschale in Höhe von 30 Euro - Beteiligung an den Kosten für eine von der Schule abgeschlossene Versicherung für den Schülern zur Verfügung ...

  • sozialrechtsiegen.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die Kostenbeteiligung an einer iPad-Versicherung stellt jedenfalls dann keinen Beitrag für eine von einem Minderjährigen abgeschlossene private Versicherung im Sinne des § 11b Abs. 1 Nr. 3 SGB II i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Alg II-V dar, wenn der von der Schule von den Schülern ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II Anforderungen an die Absetzung einer Versicherungspauschale vom Einkommen für die Kostenbeteiligung an einer Versicherung für ein von der Schule gestelltes iPad

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ist eine Kostenbeteiligung an IPad-Versicherung als Versicherungspauschale vom Einkommen ...

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein höheres Hartz IV wegen Kostenbeteiligung an iPad-Versicherung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 10.05.2011 - B 4 AS 139/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Bestimmung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2022 - L 3 AS 1023/21
    Dass aber der oder die Minderjährige eine entsprechende Versicherung abgeschlossen haben muss, um wegen der hierfür aufgewandten Beiträge erfolgreich eine Absetzung vom Einkommen geltend machen zu können, ergibt sich aus dem eindeutigen Wortlaut des § 6 Abs. 1 Nr. 2 Alg II-V. Dem steht nicht entgegen, dass das BSG in seinem Urteil vom 10.05.2011 ausgeführt hat, es sei nicht erforderlich, dass das Kind den Versicherungsvertrag selbst geschlossen habe (B 4 AS 139/10 R, juris Rn. 24).

    Dieses setzt voraus, dass eine für das Kind zu finanzierende Versicherung vorhanden ist, die nicht in der Gesamtvorsorge der Bedarfsgemeinschaft aufgeht (BSG, Urteil vom 10.05.2011 - B 4 AS 139/10 R, juris Rn. 24; siehe auch Pewestorf, Alg II-V, 2. Auflage 2018, § 7 Rn. 6; Hengelhaupt in Hauck/Noftz SGB II, § 13 Rn. 524).

  • BSG, 08.12.2016 - B 4 AS 59/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2022 - L 3 AS 1023/21
    Anders als im Verfahren B 4 AS 59/15 R (Schülerversicherung) stünden die Kosten und die Versicherungsleistung auch in einem angemessenen Äquivalent.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2015 - L 11 AS 941/13

    Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von Kindergeld als

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2022 - L 3 AS 1023/21
    Daraus, dass es nach dem Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 27.11.2015 nicht erforderlich sein soll, dass der Leistungsberechtigte Versicherungsnehmer des für das entsprechende Kraftfahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherungsvertrages ist (L 11 AS 941/13, juris Rn. 19-23), ergibt sich nichts anderes, da in dieser Entscheidung zutreffend darauf hingewiesen worden ist, dass der Wortlaut des § 11b Abs. 1 Nr. 3 SGB II im Gegensatz zu § 6 Abs. 1 Nr. 2 Alg II-V ausdrücklich "offen" formuliert ist (vergleiche insoweit Söhngen in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5. Auflage, Stand: 29.07.2021, § 11b Rn. 22).
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